Zollagenten oder Zollvermittler sind wesentliche Elemente im Handelsökosystem jedes Landes. Der vielfältige EU-Markt, der aus 27 Staaten besteht, erfordert ein tiefes Verständnis der EU- und internationalen Handelsregeln, die von den einzelnen Zollverwaltungen der einzelnen Staaten angewendet werden. Während die Zölle innerhalb der EU auf Unionsebene harmonisiert werden, bleiben Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern nationale Vorrechte.
Die EU verfolgt eine ehrgeizige Zollstrategie, um ein einheitliches Handelsfenster einzurichten und das Zollrecht durch die Schaffung einer EU-Zollbehörde weiter zu harmonisieren. Derzeit unterhält jeder der 27 Staaten seine eigene Zollbehörde mit einem individuellen IT-Zollsystem.
Die Generaldirektion für Steuern und Zoll (DG TAXUD) der Europäischen Kommission verwaltet und überwacht die Zollunion und formuliert gemeinsame Strategien, Regeln und Verfahren in der EU.
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat den Auftrag, Betrugsfälle aufzudecken und zu untersuchen, die sich auf die Finanzen der EU auswirken. Viele von OLAF eingeleitete Untersuchungen führen zur Rückforderung nicht eingezogener Gelder von den Mitgliedstaaten an die EU.
Vor dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union unterlagen britische Zollagenten dem Zollkodex der Union, der inzwischen durch den Cross Border Customs Act ersetzt wurde. Die Rollen und Funktionen von Zollagenten in Großbritannien bleiben relativ unverändert, unterliegen jetzt aber britischem Recht.
Zollvertretung ist weder in der EU noch in Großbritannien eine lizenzpflichtige Tätigkeit, aber in Großbritannien finden derzeit Beratungen über einen freiwilligen Kodex für Zollagenten statt.
Nach dem Zollkodex der Europäischen Union ist ein Zollvertreter eine Person, die von einer anderen Person ernannt wird, um die durch die Zollvorschriften vorgeschriebenen Formalitäten zu erfüllen. Vertreter können entweder direkt oder indirekt sein, was sich auf das Maß an Verantwortung und Haftung auswirkt, das der Agent übernimmt.
Zollagenten, die in der EU tätig sein wollen, müssen innerhalb der Europäischen Union ansässig sein. Diese Bestimmung ermöglicht es ihnen, als indirekte Vertreter für Unternehmen zu handeln, die in der Europäischen Union aktiv, aber nicht ansässig sind, wodurch Zollagenten ein erhebliches Maß an Verantwortung und Risiko auferlegt wird.
Rolle und Verantwortlichkeiten
Zollagenten helfen bei der Identifizierung der anwendbaren Warencodes, erklären die Zollwertermittlung und die Ursprungsregeln. Sie stehen mit den Zollbehörden in Verbindung, um alle Anfragen zu beantworten, und können unter bestimmten Umständen für Zollschulden haftbar gemacht werden, was die Notwendigkeit genauer Anweisungen und Sorgfalt der Makler unterstreicht.
Regulierungsrahmen
In der EU werden Zollentscheidungen von nationalen Behörden erlassen. Diese Behörden können auf Geheiß von Händlern Entscheidungen zur Feststellung von Zollklassifizierungen, des Warenursprungs oder der Warenwertermittlung treffen.
Innerhalb der Zollbehörde: Zunächst haben Händler das Recht, eine Überprüfung oder Neubetrachtung einer Entscheidung von Zollbeamten innerhalb der Zollbehörde selbst zu beantragen.
Nationale Gerichte: Sollten Händler nach der behördlichen Überprüfung weiterhin unzufrieden sein, können sie bei den nationalen Gerichten des jeweiligen Mitgliedstaats Berufung einlegen, um eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung zu erwirken.
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH): In Fällen, in denen es um die Auslegung des EU-Rechts geht, kann eine Weiterleitung der Angelegenheit an den EuGH sinnvoll sein, entweder durch eine direkte Klage oder durch eine Überweisung durch ein nationales Gericht, um eine einheitliche Anwendung des EU-Rechts in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.
Europäischer Bürgerbeauftragter: Über formelle Rechtsverfahren hinaus können geschädigte Händler eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen, wenn sie bei der Bearbeitung ihres Falls durch eine EU-Institution oder -Einrichtung Missstände feststellen.
Beispielsweise kann ein Händler in Deutschland, der eine Entscheidung zur Zollklassifizierung anficht, zunächst eine Überprüfung bei der deutschen Zollbehörde beantragen, bei Unzufriedenheit Berufung beim deutschen Finanzgericht einlegen und den Fall möglicherweise an den EuGH verweisen, wenn er Fragen des EU-Rechts betrifft.
Zollagenten in der EU können am durch den Zollkodex der Union eingeführten Programm für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte teilnehmen. Teilnehmer genießen Privilegien wie reduzierte Kontrollen, Vorabbenachrichtigungen für physische Kontrollen und die Möglichkeit, einen bestimmten Kontrollort anzufordern. Die EU unterhält mit mehreren Ländern, darunter Andorra, China, Japan, Norwegen, der Schweiz, den USA und Großbritannien, gegenseitige Anerkennungsabkommen in Bezug auf AEOs.
Herausforderungen und Chancen
Zollagenten in der EU stehen vor einer Vielzahl von Herausforderungen, darunter komplexe Handelssanktionen, zahlreiche Freihandelsabkommen sowie neue Gesetze zur Nachhaltigkeit und zur Bekämpfung der Sklaverei. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2023 tritt der CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) der EU in Kraft.
Trotz dieser Hürden genießt der EU-Markt die Unterstützung eines vielfältigen Netzwerks qualifizierter Zollagenten, die täglich Herausforderungen im Zusammenhang mit dem internationalen Warenverkehr lösen.
Um Zollabfertigungsprozesse und Zollagenten in Übereinstimmung mit den grenzüberschreitenden EU-Vorschriften und Lieferkettenanforderungen zu bringen, nehmen Sie bitte an unserem Zoll-Compliance- und Handels-Compliance-Managementprogramm teil.
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