Im internationalen Handel sind Eingangszusammenfassende Erklärungen (ENS) und Sicherheits- und Schutzanmeldungen unverzichtbar, um die Sicherheit der Lieferketten zu gewährleisten und den Warenverkehr über internationale Grenzen hinweg zu sichern. Diese Erklärungen bieten den Zollbehörden im Voraus wichtige Informationen über die Fracht, sodass vor der Ankunft der Waren Risikobewertungen durchgeführt werden können, um illegale Aktivitäten zu verhindern. Im Laufe der Jahre hat sich der Ansatz des Vereinigten Königreichs für diese Zollanmeldungen erheblich weiterentwickelt, insbesondere nach dem Austritt aus der Europäischen Union (Brexit). Mit neuen regulatorischen Änderungen am Horizont, wie der obligatorischen Eingangszusammenfassenden Erklärungen (ENS) für Waren aus der EU und der schrittweisen Einführung des Import Control System 2 (ICS2) in der EU, ist es für Unternehmen unerlässlich, informiert zu bleiben, um weiterhin gesetzeskonform zu agieren.
Frühe Entwicklungen bei Sicherheits- und Schutzanmeldungen
Nach den Ereignissen des 11. September 2001 wurde die Bedeutung von Sicherheits- und Schutzanmeldungen im internationalen Handel erheblich verstärkt. In Reaktion darauf führte die Europäische Union im Jahr 2006 den Zollkodex der Union (UZK) ein, der den Rahmen für Eingangszusammenfassende Erklärungen (ENS) und Ausgangszusammenfassende Erklärungen (EXS) festlegte. Diese Erklärungen stellen sicher, dass die Zollbehörden die erforderlichen Informationen zur Fracht erhalten, bevor Waren in die EU gelangen oder sie verlassen.
Seit 2011 ist die Abgabe einer ENS für alle in die EU eingeführten Waren obligatorisch. Unternehmen müssen detaillierte Informationen über Sendungen, darunter die Art der Waren, ihren Ursprungsort und die beteiligten Parteien, übermitteln. EXS sind ebenso für ausgehende Waren erforderlich, um umfassende Risikobewertungen zu ermöglichen und die Sicherheitsmaßnahmen entlang der gesamten Lieferkette zu erhöhen.
Auswirkungen des Brexit auf die Zollanmeldungen im Vereinigten Königreich
Nach dem Brexit musste das Vereinigte Königreich eigene Zollverfahren entwickeln. Anfangs behielt das Land viele der EU-Zollvorschriften bei, um Handelsstörungen zu minimieren. Das Vereinigte Königreich setzte seine Version des Import Control System (ICS) zur Bearbeitung von ENS und EXS fort. Doch als unabhängiges Zollgebiet begann das Vereinigte Königreich, die Anforderungen für Sicherheits- und Schutzanmeldungen anzupassen.
Eine bedeutende Änderung war die Einführung der obligatorischen Eingangszusammenfassenden Erklärungen (ENS) für Waren, die von der EU ins Vereinigte Königreich transportiert werden. Diese Vorschrift tritt am 31. Oktober 2024 in Kraft und sorgt dafür, dass die Zollbehörden im Vereinigten Königreich vorab Informationen zu den einreisenden Waren erhalten. Dies entspricht den bereits bestehenden Protokollen für Importe aus Nicht-EU-Ländern und soll die Sicherheitsstandards für Importe weiter verbessern.
Einführung des ICS2 und seine schrittweise Umsetzung (EU-spezifisch)
Das Import Control System 2 (ICS2) ist die modernisierte Plattform der Europäischen Union zur Verwaltung von Sicherheits- und Schutzanmeldungen. ICS2 soll die Risikobewertungsfähigkeiten verbessern und die Außengrenzen der EU noch sicherer machen. Die Einführung von ICS2 erfolgt in mehreren Phasen, wobei jede Phase verschiedene Transportmodi und Anmelder betrifft:
Phase 1 (15. März 2021):
Betrifft Postbetreiber und Expressdienste, die Luftfracht und Postsendungen abwickeln. Hierbei müssen Mindestdatenelemente vor dem Verladen und vollständige ENS-Daten vor der Ankunft eingereicht werden.
Phase 2 (1. März 2023):
Erweiterte Anforderungen für Luftfrachtführer, Spediteure und Logistikanbieter im Luftverkehr. Unternehmen müssen vollständige ENS-Daten für alle per Luft transportierten Waren in die EU bereitstellen.
Phase 3 (ab 1. März 2024):
Seefracht und Binnenschiffstransporteure:3. Juni 2023 – 4. Dezember 2024: Seefracht- und Binnenschiffstransporteure müssen die ICS2-Anforderungen erfüllen.
4. Dezember 2024 – 1. April 2025: Transportunternehmen auf Hausebene (z. B. Spediteure) müssen ebenfalls konform sein.
Straßen- und Schienengüterverkehr:
April 2025 – 1. September 2025: Straßen- und Schienengüterverkehr müssen die Anforderungen des ICS2 erfüllen.
Auswirkungen des ICS2 auf das Vereinigte Königreich
ICS2 gilt ausschließlich für die Europäische Union und betrifft keine Waren, die in das Vereinigte Königreich eingeführt werden. Großbritannien (England, Schottland und Wales) betreibt weiterhin sein eigenes Import Control System (ICS) für die Bearbeitung von ENS- und EXS-Erklärungen. Aufgrund des Nordirland-Protokolls wird Nordirland jedoch weiterhin bestimmte EU-Zollvorschriften einhalten müssen und somit von der Einführung des ICS2 betroffen sein. Unternehmen, die Waren nach Nordirland aus Nicht-EU-Ländern transportieren, müssen den Anforderungen von ICS2 entsprechen, während Unternehmen, die mit Großbritannien handeln, weiterhin das britische ICS verwenden.
Tevolution OÜ: Unterstützung von Unternehmen bei regulatorischen Änderungen
Da sich die regulatorischen Rahmenbedingungen weiterentwickeln, müssen Unternehmen flexibel sein, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. Tevolution OÜ bietet umfassende Dienstleistungen zur Bearbeitung von Eingangszusammenfassenden Erklärungen (ENS) und Ausgangszusammenfassenden Erklärungen (EXS) für Waren, die zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU transportiert werden. Mit besonderem Fokus auf den Verkehr zwischen Großbritannien und der EU ist Tevolution OÜ gut darauf vorbereitet, Unternehmen bei der Erfüllung der neuen ENS-Vorschriften ab dem 31. Oktober 2024 zu unterstützen.
Darüber hinaus ist Tevolution OÜ bereit, Unternehmen bei der Einführung von ICS2 in der EU, insbesondere im Straßen- und Schienengüterverkehr, ab dem 1. April 2025 zu unterstützen. Das Unternehmen bietet umfassendes Fachwissen in der Bearbeitung von ENS-Einreichungen unter den neuen ICS2-Vorschriften, um sicherzustellen, dass Unternehmen nahtlos und konform mit den sich ändernden Zollvorschriften handeln können.
Die Bedeutung der Vorbereitung und Einhaltung von ENS-Vorschriften
Für alle im internationalen Handel tätigen Unternehmen ist die Einhaltung der Eingangszusammenfassenden Erklärungen (ENS)-Vorschriften unerlässlich. Diese Vorschriften tragen nicht nur zur Sicherheit bei, sondern auch zur Effizienz der Lieferketten. Durch eine rechtzeitige und genaue Einreichung der ENS können Unternehmen unnötige Verzögerungen und Strafen vermeiden. Mit der Einführung von ICS2 in der EU und den neuen Anforderungen im Vereinigten Königreich ab 2024 wird die Einhaltung der Vorschriften immer wichtiger.
Tevolution OÜ steht bereit, Unternehmen durch diese Veränderungen zu begleiten, sie bei der Einhaltung der ENS- und ICS2-Vorschriften zu unterstützen und so den reibungslosen internationalen Handel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sicherzustellen.
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